Faktencheck Windkraft am Ammersee-Westufer

Einordnung zentraler Aussagen der „Gegenwind“-Veranstaltung und der Gegendarstellung von LENA/BN

Bei der im Februar 2026 stattgefundenen „Gegenwind“-Veranstaltung im Blauen Haus standen Risiken und Nachteile der Windkraft im Mittelpunkt. LENA und Bund Naturschutz widersprachen anschließend mehreren Aussagen. Wir fassen die wichtigsten Streitpunkte zusammen und ordnen sie ein.

1. „Schwachwindgebiet – nur 5 % Leistung“

Die Aussage ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht haltbar. LENA und BN verweisen auf den Energie-Atlas Bayern: Der Standortertrag am Höhenzug des Ammersee-Westufers liege rund zehn Prozent über rentablen Vergleichsstandorten wie Fuchstal oder Berg am Starnberger See. Für moderne 7-MW-Anlagen werden rund 14 Mio. kWh Jahresertrag genannt.

2. „Bürgerbeteiligung ist Hochrisiko“

Beteiligungen sind unternehmerische Investments und damit nicht risikofrei. Bei einer Kommanditbeteiligung ist die Haftung jedoch grundsätzlich auf die Einlage begrenzt. Zudem muss vor Baubeginn eine Rückbauabsicherung gegenüber der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden.

3. „Planer verdienen 600.000 Euro je Windrad“

Für die Zahl von 600.000 Euro wird in den vorliegenden Unterlagen keine belastbare Quelle genannt. LENA und BN verweisen auf Projekte in Berg und Fuchstal mit Planerhonoraren von unter 125.000 Euro pro Anlage. Projektentwicklung verursacht allerdings weitere Kosten, etwa für Genehmigung, Umweltprüfungen und Netzanschluss.

4. „6.000 Tonnen Beton und 15 Meter tiefe Stahlanker“

LENA und BN bezeichnen diese Angaben als deutlich überhöht und nennen für moderne Anlagen Flachfundamente mit rund 800 m³ Beton; eine 15 Meter tiefe Verankerung gebe es nicht. Unstrittig bleibt, dass Bau und Infrastruktur in Boden und Fläche eingreifen. Entscheidend ist daher die Verhältnismäßigkeit von Eingriff und Energieertrag.

5. „Rotorabrieb erzeugt toxisches Mikroplastik“

Rotorblattabrieb existiert. Die Gegendarstellung nennt eine Abschätzung von rund 2,7 kg Materialverlust pro Anlage und Jahr. Nach dem vorliegenden Faktencheck gibt es bislang keine belastbaren Hinweise auf großflächige Gesundheits- oder Umweltgefahren durch Rotorabrieb im Umfeld von Windparks.

6. „Blinklichter stören dauerhaft“

Bei neuen Windkraftanlagen ist eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung vorgesehen: Die Befeuerung wird nur bei Annäherung von Luftfahrzeugen aktiviert.

7. „Infraschall macht krank“

LENA und BN verweisen auf eine Publikation des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wonach die Wahrnehmbarkeitsschwelle bei Windenergieanlagen deutlich unterschritten wird. Der Faktencheck sieht nach der dort herangezogenen Studienlage keinen belegten Zusammenhang zwischen Windkraft-Infraschall und gesundheitlichen Schäden.

8. Landschaft und Tourismus

Windräder verändern das Landschaftsbild deutlich; das ist ein realer Konflikt und keine reine Faktenfrage. Nach dem vorliegenden Faktencheck sind touristische Einbrüche durch Windparks bislang nicht eindeutig nachgewiesen. Natur- und Artenschutz, Waldflächen, Akzeptanz und Netzausbau bleiben legitime Abwägungspunkte.

 

 

Die Kommentare sind geschlossen.

Das könnte dich auch interessieren